Willkommen beim
Gewässerbewirtschaftungsverband Baltic -
Neustädter Bucht
Die Aufgabe des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz.
Dies geschieht u.a. durch die Unterstützung seiner Mitgliederverbände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Nr. 29 entlang der Ostseeküste von Brodau bis Niendorf.
Zusammen mehr bewegen: Der GBV - Neustädter Bucht fördert die verbandsübergreifende Zusammenarbeit und vertritt die Interessen bei der nationalen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die Mitglieder
sind der WBV Aalbeek, WBV Brodau, WBV Neustädter Binnenwasser, WBV Ostse, WBV Redingsdorf und der WBV Rettin.
Aufgaben und Ziele des Verbandes
des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht sind die verbandsübergreifende Zusammenarbeit und Interessenvertretung bei der nationalen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Aufgabe des Verbandes ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz durch Unterstützung seiner Mitgliederverbände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Nr. 29.
Sitz des Verbandes
Brückstraße 13
23730 Neustadt in Holstein
Geschäftsführung
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Geschäftsführer Thorsten Lorenzen
Kontakt
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung unter:
Tel.: (04561) 6371
E-Mail: mail@gbv-baltic.de
WBV Aalbeek
vertreten durch Horst Fick, Hemmelsdorf
WBV Brodau
vertreten durch Isabell von Ludowig, Brodau
WBV Neustädter Binnenwasser
vertreten durch Rolf Karstens, Ruhleben
und Martin Kollmann, Sierhagen
WBV Ostsee
vertreten durch Susanne Brelowski, Hof Altona
WBV Redingsdorf
vertreten durch Wolfgang Görtz, Gömnitz
WBV Rettin
vertreten durch Jochen Kluvetasch, Rettin
Der Vorstand
Verbandsvorsteher
Rolf Karstens,
Ruhleben, 23730 Neustadt
Weitere Vorstandsmitglieder
Horst Fick, Hemmelsdorf
Isabell von Ludowig, Brodau
Die Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet Baltic – Neustädter Bucht ist ein Gremium derjenigen Selbstverwaltungskörperschaften und Interessenverbände, die auf lokaler Ebene maßgebend von der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie betroffen sind.
Sie trägt den Namen:
Arbeitsgruppe im Bearbeitungsgebiet Nr. 29
STÄNDIGE MITGLIEDER
Gewässerbewirtschaftungsverband
Baltic – Neustädter Bucht:
vertreten durch Rolf Karstens, Ruhleben
Kreis Ostholstein:
vertreten durch Peter Baumann, Fachdienst Natur und Umwelt
Gemeinden und Ämter:
vertreten durch Hans-Peter Zink, Altenkrempe
Kreisbauernverband:
vertreten durch Klaus Müter, Luschendorf
Landesnaturschutzverband S-H:
vertreten durch Jörg Gauger, Sierksdorf
Örtlicher Naturschutzverband:
vertreten durch Dr. Irene Timmermann-Trosiener, Bad Schwartau
Verband der Binnenfischer und Teichwirte:
vertreten durch Peter Klüver, Neustadt
Bekanntmachungen des GBV Neustädter Binnenwasser
2023
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 am 13. Dezember 2023 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 14.12.2023 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2022
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2023 am 30. November 2022 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 08.12.2022 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2021
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
am 09. Dezember 2021 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 13.12.2021 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2020
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
am 27. November 2019 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 28.11.2019 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2019
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
am 28. November 2018 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 29.11.2018 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2018
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
am 22. November 2017 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 06.12.2017 Rolf Karstens, Verbandsvorsteher
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2017
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
am 12. Dezember 2016 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 14.12.2016 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
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2016
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
am 18. November 2015 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle des Verbandes, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 27.11.2015 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
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2015
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
am 17. Dezember 2014 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Klein Schlamin, 18.12.2014 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
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2014
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
am 17. Dezember 2013 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Klein Schlamin, 18.12.2013 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
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2013
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 19 und 24 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
am 19. Dezember 2012 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Klein Schlamin, 21.12.2012 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
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2012
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG -) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Gewässerbewirtschaftungsverbandes Baltic – Neustädter Bucht in der z. Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Die Verbandsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
am 14. Dezember 2011 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Büro des Verbandsvorstehers, Dörpstraat 10, 23730 Klein Schlamin, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Klein Schlamin, 19.12.2011 Thorsten Lorenzen, Verbandsvorsteher
Hier finden Sie die 2. Nachtragssatzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 08.02.2015 in Kraft getreten ist, als PDF:
DOWNLOAD: 2. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht
Hier finden Sie die 1. Nachtragssatzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 31.05.2011 in Kraft getreten ist, als PDF:
DOWNLOAD: 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht
Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Gewässerbewitschaftungsverbandes Baltic - Neustädter Bucht, die am 18.12.08 in Kraft getreten ist, als PDF:
DOWNLOAD, 5 MB: Satzung 2008 Gewässerbewitschaftungsverband Baltic - Neustädter Bucht
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